Servicebetrieb Rheinsberg
"Die Welt ist voller Leute, die Wasser predigen und Wein trinken."
Guivanni Guareschi

Aktuelles!
Presseerklärung zur Beitragsrückzahlung im Bereich der Wasserversorgung und Schmutzwasserbeseitigung
Die Rückzahlung erfolgt automatisch. Eine Antragstellung durch die Grundstückseigentümer ist nicht erforderlich.
Aufgrund der häufiger eintretenden unwetterartigen Niederschläge weisen wir nochmals darauf hin, dass die Grundstückseigentümer gem. § 15 unserer Schmutzwasserbe-
seitigungssatzung verpflichtet sind, sich gegen Rückstau aus dem Kanalnetz zu sichern.
Die komplette Schmutzwasser-
beseitigungssatzung finden Sie hier:




