Aktuelles!
Aufgrund der häufiger eintretenden unwetterartigen Niederschläge weisen wir nochmals darauf hin, dass die Grundstückseigentümer gem. § 15 unserer Schmutzwasserbe-
seitigungssatzung verpflichtet sind, sich gegen Rückstau aus dem Kanalnetz zu sichern.
Die komplette Schmutzwasser-
beseitigungssatzung finden Sie hier:





